WICHTIG! * WICHTIG! * WICHTIG!
Seitens des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, erfolgte heute an den BÖE(Bund Österreichischer Eis-und Stocksportler)dieMitteilung bezüglich der ersten Schritte, für die Wiederaufnahme von Trainings auf ,,Outdoor Sportstätten“ ab 1.Mai2020.
Ab 1. Mai 2020 sind Trainings auf Freiluft-Sportanlagen („Outdoor-Anlagen“) unter Beachtung der nachfolgend angeführten Regeln erlaubt!
Diese Regelungen müssen allen Trainingsteilnehmern und Sportstättenbesitzern bekannt und am Eingangsbereich der Sportstätte gut sichtbar angebracht sein
REGELUNGEN EIS-UND STOCKSPORT / TRAININGSBETRIEB OUTDOOR
Um einen sicheren und geregelten Trainingsbetrieb zu ermöglichen, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:
ALLGEMEIN:
1. TRAININGSANMELDUNG:für die jeweilige Sportstätte bei Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter
2. TRAININGSEINTEILUNG:durch Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter, welche öffentlich kommuniziert werden muss und für jeden ersichtlich ist (z.B: Aushang Sportstätte, Homepage)
3. ZEITLICHE EINTEILUNG:max. Trainingsdauer von 2 h (inkl. Pufferzone)
4.IDENTIFIZIERUNG:Dokumentation / Aufzeichnungspflicht (welche Personen haben wann trainiert, Nachverfolgung muss gegeben sein)
5. TRAININGSBERECHTIGUNG:auf der jeweiligen Sportstätte dürfen nur Vereinsmitglieder, sowie Kaderspieler des BÖE und der Landesverbände trainieren
6. AUFENTHALT:ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt
7. HYGIENEFÖRDERUNG: Maßnahmen über Aushang (Poster) oder über andere Kommunikationskanäle, kein SHAKE HANDS
8. DESINFEKTION:ausreichende Desinfektionsmittel müssen auf der Sportstätte vorhanden sein (Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training)
9. SICHERHEITSABSTÄNDE: 2 m müssen eingehalten werden
10. MUND/NASENSCHUTZ:ist bis auf die Versuchsabgabe immer zu tragen
11. SPORTGERÄTE:Jeder Sportlerdarf nur seine eigenen Sportgeräte verwenden/ benützen
12. RÜCKSPIELER:Rückspieler im Ziel-und Weitenwettbewerb müssen Einweghandschuhe tragen
13. KANTINENBETRIEB:nicht erlaubt
14. VERHALTENSREGELN: müssen im Eingangsbereich der Sportstätte ausgehängt werden
ZUSÄTZLICHES FÜR OUTDOOR SPORTSTÄTTEN:
- Bei Sportstätten mit mehreren Bahnen (nebeneinander, hintereinander), muss immer eine Bahn als Sicherheitsabstand frei gelassen werden
- Je erlaubter Trainingsbahn (90 m2), dürfen sich max. 4 Sportler aufhalten,wobei der Sicherheitsabstand von 2m immer einzuhalten ist.
Kommentar des TLEV-Vorstandes:
TLEV INFORMATION 28.04.2020 zum Ausdrucken
BÖE Information vom 21.04.2020
TLEV INFORMATION 19.04.2020 zum Ausdrucken
TLEV INFORMATION 24.03.2020 zum Ausdrucken
Der TLEV hat in seinem Kommentar die richtigen Worte gefunden. Bleibt alle Gesund und ein kräftiges „Stock Heil“ aus der Steiermark.
Robert Schelch
Bezirksobmann
Bezirksverband Deutschlandsberg-Nord für Eis u.Stocksport